AZWV: Neways durchlief erfolgreich die vom Bundesministerium für Arbeit vorgesehene Zertifizierung für Bildungsträger nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung).
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Förderprogramm WeGebAU



1.1 Was ist WeGebAU?

Weiterbildung liegt in den Händen der Unternehmen und Beschäftigten selbst.
Lebenslanges Lernen und die ständige Qualifizierung von Arbeitnehmern ist heute wichtiger als je zuvor, denn Erfolg am Arbeitsmarkt wird maßgeblich von der Qualifikation bestimmt. Das Förderprogramm WeGebAU ist eine Initiative zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.

WeGebAU steht dabei für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) in Unternehmen, seit 2009 im Rahmen des Konjunkturpaketes II auch für qualifizierte und jüngere Arbeitnehmer.

1.2 Das Ziel von WeGebAU

Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden. Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse vergrößern. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig soll den Arbeitnehmern dadurch mehr Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

1.3 Aktuelle Neuerungen !

Im Rahmen des Konjunktur Paketes II wurde das Förderprogramm WeGebAU im Jahr 2009 maßgeblich erweitert: Gefördert werden können jetzt nicht nur geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, sondern grundsätzlich alle Arbeitnehmer.

1.4 Vorteile von WeGebAU

Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige Kosten der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht.

Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung den Vorteil, dass er seine Beschäftigungschancen und –fähigkeiten verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Arbeitnehmerentgeltes während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor.


1.5 Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU

Die Förderung der Weiterbildung basiert im Sozialgesetzbuch (SGB) auf den §§ 417 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmer), 421t Abs. 4 SGB III (Weiterbildungskosten qualifizierter Arbeitnehmer), 235c SGB III (Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte (ältere) Arbeitnehmer) und 77 Abs. 2 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter Arbeitnehmer).

2. Was wird gefördert

Die Weiterbildungskosten werden von den Arbeitsagenturen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) gewährt werden.

Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein.

Gibt es in einem Unternehmen mehrere Mitarbeiter mit gleichem Qualifizierungsbedarf ist auch die Durchführung im Rahmen eines Firmentrainings möglich. Informationen zu regionalen Weiterbildungsangeboten liefert Kursnet. Generell gilt aber, dass die Weiterbildungsmaßnahme Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine rein arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen.

Gerne stehen wir für weitere Informationen und ein persönliches Gespräch bereit.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder
wir rufen Sie zurück Call Back
schreiben Sie mir thiel@neways-group.com
Internetservice: www.cara-marketing.de