Das Förderprogramm WeGebAU
1.1 Was ist WeGebAU?
Weiterbildung liegt in den
Händen der Unternehmen und Beschäftigten
selbst.
Lebenslanges Lernen und die ständige Qualifizierung
von Arbeitnehmern ist heute wichtiger als je zuvor, denn Erfolg
am Arbeitsmarkt wird maßgeblich von der Qualifikation bestimmt.
Das Förderprogramm WeGebAU ist eine Initiative zur Weiterbildung
von der Agentur für Arbeit.
WeGebAU steht dabei für „Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“.
Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung
für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über
45 Jahre) in Unternehmen, seit 2009 im Rahmen des Konjunkturpaketes
II auch für qualifizierte und jüngere Arbeitnehmer.
1.2 Das Ziel von WeGebAU
Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden
Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden.
Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse
nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse vergrößern.
Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig
soll den Arbeitnehmern dadurch mehr Sicherheit geboten werden,
da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer
bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko
haben, entlassen zu werden.
1.3 Aktuelle Neuerungen !
Im Rahmen des Konjunktur Paketes II wurde
das Förderprogramm
WeGebAU im Jahr 2009 maßgeblich erweitert: Gefördert
werden können jetzt nicht nur geringqualifizierte und ältere
Arbeitnehmer, sondern grundsätzlich alle Arbeitnehmer.
1.4 Vorteile von WeGebAU
Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige
Kosten der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter durch
die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig
erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter.
Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht.
Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung
den Vorteil, dass er seine Beschäftigungschancen und –fähigkeiten
verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Arbeitnehmerentgeltes
während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich
beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor.
1.5 Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU
Die Förderung der Weiterbildung basiert im Sozialgesetzbuch
(SGB) auf den §§ 417 SGB III (Weiterbildungskosten gering
qualifizierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmer), 421t
Abs. 4 SGB III (Weiterbildungskosten qualifizierter Arbeitnehmer),
235c SGB III (Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte
(ältere) Arbeitnehmer) und 77 Abs. 2 SGB III (Weiterbildungskosten
gering qualifizierter Arbeitnehmer).
2. Was wird gefördert
Die Weiterbildungskosten werden von den
Arbeitsagenturen übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse
(Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten
wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung
und Verpflegung) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung
ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein.
Gibt es in einem Unternehmen mehrere Mitarbeiter
mit gleichem Qualifizierungsbedarf ist auch die Durchführung im Rahmen
eines Firmentrainings möglich. Informationen zu regionalen
Weiterbildungsangeboten liefert Kursnet. Generell gilt aber, dass
die Weiterbildungsmaßnahme Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt,
die über eine rein arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen.
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