AZWV: Neways durchlief erfolgreich die vom Bundesministerium für Arbeit vorgesehene Zertifizierung für Bildungsträger nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung).
 
 
 
 
 
 
 
 

Förderprogramme: Qualifizierung als Chance

Förderung der Qualifizierung von Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden


Das Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit und hat das Ziel, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. Über die Rahmenbedingungen, die dazu erfüllt werden müssen, informiert die zuständige Agentur für Arbeit.

Die Bundesregierung hat zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden, ein besonderes Programm unter Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgesetzt. Der Förderzeitraum ist bis jetzt festgesetzt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember
2010 (wobei dann bis zum 30. Juni 2011 ausfinanziert wird). Diese Förderung ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig und die von der Agentur empfohlenen Anbieter sind nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung) zertifiziert.

Nutzen auch Sie die Chance, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jetzt fortzubilden. Im Idealfall übernimmt der Staat die vollen oder einen Großteil der Kosten für alle im Rahmen von AZWV möglichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Programm Förderung der beruflichen Weiterbildung
(FbW)
ESF-BA-
Programm
WeGebAU Konjunkturpaket II
Ausweitung
WeGebAU
Konjunkturpaket II
Grund des Arbeitsausfalls konjunkturell/
saisonal
konjunkturell/
saisonal
weiterbildungs-
bedingt
weiterbildungs-
bedingt
weiterbildungs-
bedingt
Personengruppe gering qualifizierte
Kurzarbeiter
nicht
gering qualifizierte
Kurzarbeiter
Ältere in KMU
und gering qualifizierte
Kurzarbeiter
Qualifizierte Arbeitnehmer
deren Berufsabschlüsse
u. berufl. Qualifizireung
mind. 4 Jahre
zurück liegen
Leiharbeitnehmer
bei
Wiedereinstellung
Förderung mit Weiterbildungs-
kosten
Lehrgangs-
kosten
Weiterbildungs-
kosten,
Arbeitsentgelt-
zuschuss
(Geringqualifizierte)
Weiterbildungs-
kosten
Weiterbildungs-
kosten,
Arbeitsentgelt-
zuschuss
(Geringqualifizierte)
Förderhöhe 100% 25-80% bis zu 100% 100% bis zu 100%
Qualifizierung

nach AZWV
zugelassen

im Betrieb /
außerhalb des
Betriebes


100%


außerhalb


ja, Ausnahmen
möglich

beides



ja


je nach
Fallstellung



ja


außerjhalb


ja


je nach
Fallstellung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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