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Förderprogramme: Qualifizierung als Chance
Förderung der Qualifizierung von Arbeitnehmern, die sich in
Kurzarbeit befinden
Das Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung der Agentur für
Arbeit und hat das Ziel, bei vorübergehendem Arbeitsausfall
die Weiterbeschäftigung
von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. Über
die Rahmenbedingungen, die dazu erfüllt werden müssen,
informiert die zuständige Agentur für Arbeit.
Die Bundesregierung hat zur Förderung der Qualifizierung von
Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden, ein besonderes Programm
unter Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) aufgesetzt. Der Förderzeitraum ist bis jetzt festgesetzt
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember
2010 (wobei dann bis zum 30. Juni 2011 ausfinanziert wird). Diese
Förderung ist nicht von der Größe des Unternehmens
abhängig
und die von der Agentur empfohlenen Anbieter sind nach AZWV (Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung) zertifiziert.
Nutzen auch Sie die Chance, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
jetzt fortzubilden. Im Idealfall übernimmt der Staat die vollen
oder einen Großteil
der Kosten für alle im Rahmen von AZWV möglichen Qualifizierungsmaßnahmen.
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| Programm |
Förderung
der beruflichen Weiterbildung
(FbW)
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ESF-BA-
Programm
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WeGebAU |
Konjunkturpaket II
Ausweitung
WeGebAU |
Konjunkturpaket
II |
| Grund des Arbeitsausfalls |
konjunkturell/
saisonal |
konjunkturell/
saisonal |
weiterbildungs-
bedingt |
weiterbildungs-
bedingt |
weiterbildungs-
bedingt |
| Personengruppe |
gering qualifizierte
Kurzarbeiter |
nicht
gering qualifizierte
Kurzarbeiter |
Ältere in KMU
und gering qualifizierte
Kurzarbeiter |
Qualifizierte Arbeitnehmer
deren Berufsabschlüsse
u. berufl. Qualifizireung
mind. 4 Jahre
zurück liegen |
Leiharbeitnehmer
bei
Wiedereinstellung |
| Förderung mit |
Weiterbildungs-
kosten |
Lehrgangs-
kosten |
Weiterbildungs-
kosten,
Arbeitsentgelt-
zuschuss
(Geringqualifizierte) |
Weiterbildungs-
kosten |
Weiterbildungs-
kosten,
Arbeitsentgelt-
zuschuss
(Geringqualifizierte) |
| Förderhöhe |
100% |
25-80% |
bis zu 100% |
100% |
bis zu 100% |
Qualifizierung
nach AZWV
zugelassen
im Betrieb /
außerhalb des
Betriebes |
100%
außerhalb |
ja, Ausnahmen
möglich
beides |
ja
je nach
Fallstellung
|
ja
außerjhalb |
ja
je nach
Fallstellung |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit |
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